Auch nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutzverordnung im Mai 2018 muss in vielen Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Konkret betrifft es Unternehmen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Bei falscher, nicht rechtzeitiger oder fehlender Benennung eines Datenschutzbeauftragten riskieren Sie empfindliche Geldstrafen. Bußgelder würden dann fällig. Eine drohende Abmahnwelle von Kanzleien hätte zusätzlich zur behördlichen Strafe noch die Abmahnkosten für Sie zur Folge.

Wir als Ihr externer Datenschutzbeauftragter mit vielen Vorteilen für Sie:

  • Keine Gefahr der „Betriebsblindheit“
  • Stets aktuelles Fachwissen durch kontinuierliche Weiterbildung
  • Höhere Akzeptanz bei den Mitarbeitern, durch neutrale Position
  • Kein Ausfall von Arbeitszeit
  • Kein Kündigungsschutz bis ein Jahr nach Ende der Tätigkeit einer internen Lösung

Wir beraten Sie kostenfrei in einem Erstgespräch und bieten Ihnen darüber hinaus alle Leistungen zur Erfüllung der gesetzlichen Grundlagen nach dem BDSG und DSGVO. Unsere Leistungen :

  • Hoher Erfüllungsgrad in Bezug auf die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Gesetzen und Vorgaben
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Datenschutzpannen
  • Ausgebildete und geprüfte Spezialisten mit nachweislichen Fachwissen
  • Information und Beratung der Geschäftsführung, Beschäftigten und Kunden
  • Abrechnung auf Wunsch pauschal oder nach tatsächlichen Aufwand